Am Freitag, den 01.04.2022 hat das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht erstmals einen Runden Tisch zum Thema „Geldwäsche – Rheinland-Pfalz“ in den Räumlichkeiten des Kurfürstlichen Palais in Trier veranstaltet.
Hierbei kamen unterschiedliche Akteure aus dem Bereich der Geldwäsche aus Rheinland-Pfalz zusammen, u.a. Vertreter/innen aus der Wissenschaft, der Staatsanwaltschaften, der Polizei, der Geldwäscheaufsicht, der Financial Intelligence Unit, der Privatwirtschaft und NGO.
Das 1. Panel zum Thema Geldwäschestrafbarkeit eröffnete Prof. Dr. Kilian Wegner, der Viadrina Universität Viadrina Frankfurt (Oder), mit einem Vortrag zum Geldwäschestrafrecht: Die Reform des § 261 StGB. Es folgte ein Kommentar aus der Praxis von OStA’in Dr. Martina Müller-Ehlen, der Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen von der StA Koblenz und eine daran anknüpfende Diskussion der Teilnehmenden.
Katja Monshausen und Tanja Tibor, als Vertreterinnen der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, leiteten das 2. Panel zum Thema Geldwäscheprävention ein. Unter dem Stichwort „Geldwäscheprävention – Aktuelle Herausforderungen des GwG“ gewährten sie den Teilnehmenden Einblicke in ihre tägliche Berufspraxis.
Das 3. Panel rundete eine Podiumsdiskussion mit Vertreter/innen aus Praxis und Wissenschaft ab. OStA’in Dr. Martina Müller-Ehlen, Zentralstelle für Wirtschaftsstrafsachen der StA Koblenz; Michael Holly vom Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz; Thomas Seidel, anti financial crime gGmbH, ehemals Director AML Compliance, Deutsche Bank und Prof. Dr. Mohamad El-Ghazi, Direktor des TrIGeKo berichteten hierbei unter anderem von ihrer Berufspraxis, den aus ihrer Sicht bestehenden Problematiken im Bereich der Geldwäscheprävention und der -strafverfolgung und diskutierten mögliche Lösungsansätze.
Sowohl im Bereich der Geldwäscheprävention als auch im Geldwäschestrafrecht besteht stellenweise Optimierungsbedarf, insofern waren sich die Teilnehmenden einig und auch darin, dass der erste Schritt in einem Dialog der verschiedenen Akteure bestehen muss, um den konkreten Handlungsbedarf zu erkennen und Lösungsstrategien zu entwickeln. Geldwäschebekämpfung ist komplex – nichtsdestotrotz ist sie (u.a. als Kampf gegen die organisierte Kriminalität) essentiell sowohl für die Sicherheit unserer demokratischen Grundordnung als auch zum Schutz der Wirtschaft und damit von gesamtgesellschaftlicher Bedeutung.
Wir danken allen Teilnehmenden und insbesondere den Vortragenden für die spannenden Beiträge sowie den regen, konstruktiven und zum Teil auch kontroversen Austausch, der den Runden Tisch zu einer rundum gelungenen Veranstaltung werden ließ.