Das Institut

Schwerpunkte


Fragestellungen rund um die Bekämpfung von Geldwäsche- und Korruptionskriminalität


⸻ Forschungsschwerpunkt

Geldwäsche


Von medialer Berichterstattung über sog. „Pandora Papers“, Großrazzien im Kampf gegen die organisierte Kriminalität, über politische Diskussionen bzgl. der Einführung einer Bargeldobergrenze bis hin zu Geldwäschebeauftragten (Stichwort: Compliance) – das Thema Geldwäsche betrifft uns als Gesellschaft sozioökonomisch in mannigfaltiger Weise. Geldwäsche beschreibt ein Vorgehen, das darauf abzielt, die illegale Herkunft von Vermögenswerten zu verschleiern, um diese als scheinbar legale Vermögenswerte in den regulären Wirtschafts- bzw. Finanzkreislauf einzuführen. Die Bekämpfung der Geldwäsche stellt uns national und international vor immer neue Herausforderungen, was sich auch in der hohen Dichte der Gesetzesreformen widerspiegelt, die stets neue Rechtsfragen mit sich bringen.

⸻ Forschungsschwerpunkt

Korruption


Bestechung zielt darauf ab, dass ungerechte Entscheidungen getroffen werden. Formen der Korruption sind deshalb überall da anzutreffen, wo sich die Gesellschaft auf die Integrität neutraler, loyaler und am Gemeinwohl orientierter Entscheidungsträger verlassen muss: In Politik und Verwaltung, im Sport und im Gesundheitswesen sowie in der Privatwirtschaft und im internationalen Geschäftsverkehr. Die Trennlinie zwischen Korruption und legalem Verhalten ist trotzdem oft verschwommen und den Beteiligten nicht bewusst. Über den Einzelfall hinaus kann die regelwidrige Beeinflussung von Entscheidungsträgern zu einem Vertrauensverlust in die Demokratie führen. Wo Korruption zu einem strukturellen Problem wächst, bildet sie eine erhebliche Gefahr für die Leistungsfähigkeit von gesellschaftlichen Systemen bis hin zum staatlichen Totalversagen in Form von grand corruption und state capture.

⸻ Forschungsschwerpunkt

Vermögensabschöpfung


Nach dem Motto „Verbrechen darf sich nicht lohnen“ wird bei der Vermögensabschöpfung einem Straftäter der Ertrag einer Tat entzogen werden. Das Instrument hat seit der umfassenden Reform von 2017 erheblich an praktischer Bedeutung gewonnen. Die neue erweiterte selbständige Einziehung in § 76a Abs. 4 StGB (non-conviction-based confiscation) ermöglicht jetzt sogar die Beschlagnahme von Vermögenswerten unklarer Herkunft. Weil das Verbergen von oftmals durch Korruption erlangten Einziehungsgegenständen Geldwäsche ist, bestehen starke Querbezüge zwischen den namensgebenden Forschungsschwerpunkten.

⸻ Forschungsschwerpunkt

Ökonomische Analyse des Strafrechts


Als fachübergreifendes Institut nutzt das TrIGeKo die Zusammenarbeit zwischen Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlern zur Analyse des Strafrechts aus einzel- und gesamtwirtschaftlicher Sicht. Die Untersuchungsgegenstände des Instituts bieten hier spannende Problemfälle, da sie in systemischer Form („grand corruption“) massive Auswirkungen auf nationale Wirtschaftssysteme haben. Die Strafwürdigkeit von Geldwäsche wird auch mit den wirtschaftlichen Auswirkungen illiziter Geldströme begründet. Die dem Recht der Vermögensabschöpfung zugrundeliegenden Maxime „crime must not pay“ geht dagegen implizit davon aus, dass sich (manche) Straftäter nutzenmaximierend verhalten.

 
Kontakt