Das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht hat in Kooperation mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion am 27. März 2026 den 5. Runden Tisch zum Thema „Geldwäschebekämpfung in Europa“ im Kurfürstlichen Palais in Trier veranstaltet. Daniel Thelesklaf, Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU), eröffnete die Veranstaltung mit einem einleitenden Grußwort, bei dem er die Bedeutung der europäischen Zusammenarbeit für eine effektive Geldwäschebekämpfung hervorhob. In dem Zusammenhang betonte er auch die Wichtigkeit eines Austauschs zwischen Wissenschaft und Praxis.
Frau Dr. Bernadette Seehafer erläuterte in ihrem Vortrag „Das EU-Geldwäschepaket: Kickstart mit angezogener Bremse?“ die Hintergründe, Ziele und wichtige neue Rechtsgrundlagen des EU-Geldwäschepakets und ging dabei auf konkrete Schwierigkeiten ein. So thematisierte sie beispielsweise bislang ungelöste Problematiken, insbesondere die Frage, welche Verpflichtungen zur Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten nach der neuen EU-Geldwäscheverordnung bestehen, sowie die unklaren Rechtsfolgen, die sich im Falle einer misslungenen Identifikation des wirtschaftlich Berechtigten ergeben. Gerade im Hinblick auf die Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten bei Trusts und fiduziarischen Rechtsgestaltungen sei die praktische Effektivität des Regelungsregimes problematisch, da die Angaben vollständig auf Freiwilligkeit beruhen; es bestehe insoweit „ein blinder Fleck“.
Der Direktor des TrIGeKo, Professor Matthias Neuenkirch, stellte die Ergebnisse der aktuellen Studie des Instituts zum Thema „Push- und Pull-Faktoren transnationaler Geldwäscheströme in Deutschland vor“ (hier abrufbar). Die Analyse zeigt, dass deutlich mehr verdächtige Vermögenswerte nach Deutschland als von Deutschland ins Ausland fließen. Europa dominiert die Anzahl transnationaler Transaktionen sowohl als Herkunfts- als auch als Zielregion, während bei den Transaktionsvolumina Asien als Herkunftsregion vorne liegt. Unter anderem die baltischen Staaten weisen überdurchschnittliche Werte auf. Darüber hinaus verdeutlicht die Studie die Rolle von ökonomischer Größe, geografischer Nähe, Diaspora-Netzwerken und Offshore-Finanzplätzen als zentrale Push- und Pull-Faktoren transnationaler Geldwäscheströme. Die Ergebnisse liefern somit wertvolle Ansatzpunkte für eine gezielte, risikoorientierte Bekämpfung von Geldwäsche sowie für ein effektiveres Monitoring von Verpflichteten.
Im Anschluss beleuchtete Professor Frank Meyer von der Universität Heidelberg die Zusammenarbeit bei der Geldwäschebekämpfung in Europa und ging hierbei auch ausführlich auf die aktuelle Rechtsprechung des EuGH ein. So erörterte er unter anderem die Entscheidung vom 29. Januar 2026 (C-291/24), in der der EuGH die Voraussetzungen für die Verhängung von Geldbußen gegen juristische Personen konkretisiert und diese weitgehend von Verstößen natürlicher Personen entkoppelt. Professor Meyer legte die Bedeutung dieser Entscheidung für Deutschland dar. Daneben ging er auf die Ziele, Aufgaben und den Prozess der Arbeitsaufnahme der AMLA ein. In einem kurzen Exkurs beleuchtete er zudem die Ziele und den aktuellen Stand des Zusatzprotokolls zum Geldwäscheübereinkommen des Europarats.
Den gelungenen Abschluss bildete eine lebhafte Podiumsdiskussion mit Daniel Thelesklaf, Leiter der Financial Intelligence Unit (FIU); Dr. Frank Lippert, Bundeskriminalamt; Michael Weis, PwC Luxembourg und Andreas Schumacher, Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz. Die Diskutanten nahmen zunächst zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gemeinsamen Aktionsplan gegen Organisierte Kriminalität Stellung und reflektierten das aktuelle System der AML-Compliance im Sinne der ursprünglichen Idee, diese als Mittel zur Bekämpfung der Organisierten Kriminalität einzusetzen. Daneben wurde die Frage nach aktuellen Entwicklungen und Trends der Geldwäsche aufgegriffen. In diesem Zusammenhang wurde insbesondere das Kriminalitätsphänomen „Crime as a Service“ thematisiert, das von kriminellen Netzwerken in Europa angeboten wird und die zunehmende Professionalität organisierter Kriminalität verdeutlicht. Diese lagert Geldwäscheaktivitäten aus oder greift auf steuerliche, rechtliche und finanzwirtschaftliche Expertise zurück, wodurch ihre Aufdeckung zunehmend erschwert wird. Zudem wurde das Spannungsfeld zwischen effektiver Geldwäschebekämpfung und Datenschutz herausgearbeitet. Abschließend betonten Diskutanten die Notwendigkeit einer verstärkten grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Strafverfolgungs- und Aufsichtsbehörden sowie die Bedeutung einer engen Kooperation zwischen Wissenschaft und Praxis für eine wirksamere Geldwäschebekämpfung.
Wir danken allen Teilnehmenden und Referent*innen für die wertvollen Beiträge sowie den bereichernden fachlichen Austausch, der diese Veranstaltung zu einem Erfolg gemacht hat.