Am Freitag, den 31.03.2023 hat das Trierer Institut für Geldwäsche- und Korruptions-Strafrecht aufgrund der positiven Resonanz der Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus dem letzten Jahr zum zweiten Runden Tisch „Geldwäsche“ geladen. Die Veranstaltung fand in den Räumlichkeiten des Kurfürstlichen Palais in Trier statt und wurde in Kooperation mit der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion ausgetragen. Aus der gesamten Bundesrepublik kamen erneut unterschiedliche Akteure aus dem Bereich der Geldwäschebekämpfung und -beratung zusammen, um miteinander über die Herausforderungen im Kampf gegen Geldwäsche zu diskutieren. Vertreten waren u. a. die Wissenschaft, die Strafverfolger, Polizei, Geldwäscheaufsicht, die Financial Intelligence Unit, die Privatwirtschaft und NGOs.
Die Teilnehmenden waren sich darin einig, dass sowohl im Bereich der Geldwäscheprävention als auch im Geldwäschestrafrecht stellenweise Optimierungsbedarf besteht. Die Geldwäschebekämpfung ist eine komplexe Aufgabe – sie ist aber essentiell sowohl für die Sicherheit unserer demokratischen Grundordnung als auch zum Schutz der Wirtschafts- und Finanzordnung. Es ist ein fortdauernder Dialog zwischen den verschiedenen Akteuren notwendig. Dieser kann helfen, den Handlungsbedarf zu ermitteln und Lösungsstrategien zu entwickeln.
Auch in näherer Zukunft ist geplant, dieses Format aufrecht zu erhalten, um die Kommunikation und die Vernetzung der verschiedenen Akteure zu fördern und als Institut einen Beitrag zur Verbesserung des Geldwäscherechtsregimes zu leisten.